Fährtenarbeit

jeden Sonntag 9.00-12.30 Uhr

Voraussetzung für diesen Kurs ist eine bestandene Begleithundeprüfung I oder Begleithundeprüfung E. Außerdem wird für die Fährtenarbeit ein Brustgeschirr, sowie eine 10 m lange Fährtenleine benötigt.

  Der Hund ist ein Nasentier. Er orientiert sich in erster Linie mit seinem angeborenen Geruchsinn. Bei der Fährtenarbeit soll der Hund eine vom Hundeführer (hier sprechen
wir von der Eigenfährte), bzw. bei höheren Prüfungsstufen von einer fremden Person (Fremdfährte), getretene Fährte mit tiefer Nase ausarbeiten.

Dabei muss der Hund die vom jeweiligen Fährtenleger ausgelegten und gut eingewitterte Stoffgegenstände auffinden und anzeigen. Die Eigenfährten werden sofort nach dem Legen ausgearbeitet, die bei höheren Prüfungsstufen verlangten Fremdfährten können bis zu 3
Stunden alt sein.

Der Abgang der Fährte wird mit einem Abgangsstock gekennzeichnet.
 Der Hunde-
führer oder Fährtenleger geht die Fährte und legt die Gegenstände direkt auf die Fährte. Die Fährtengegenstände dürfen sich vom Boden nicht wesentlich abheben und die Größe eines Handschuhs nichts übersteigen, jedoch nicht kleiner als eine Zigarettenpackung sein. Je nach Prüfungsstufe werden 2 oder 3 Gegenstände ausgelegt. Der Hund wird am Fährtenabgang angesetzt. Hat der Hund die Fährte aufgenommen, bleibt der Hundeführer stehen und folgt
dem Hund erst, wenn er das Ende der 10 m lange Fährtenleine in der Hand hält. Der Hund
soll die gefundenen Gegenstände mit Sitz, Platz, Steh oder Bring verweisen.

Identifizieren:
Beim Identifizieren lässt der Hundeführer seinen Hund an einer bestimmten Person Witterung nehmen. Der Hund soll nun aus mehreren ausgelegten Stoffgegenständen jenen mit der
gleichen Witterung herausfinden und apportieren.
 

 

zur Anmeldung
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Zusätzliche Informationen